Hallo,
Ich habe eine Betriebskostennachzahlung von insgesammt 43,04 € ,davon
sind 31,16 für die Garage und 11,88 € für die Wohnung.
Das Jobcenter hat mir aber nur 11,88 € Beihilfe gemäß § 22 SGB II genehmigt.
Ist das rechtens und so korrekt,das die Betriebskostennachzahlung für die Garage...