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  1. E

    Stiefkinderregelung/ Musterwiderspruch

    Stiefeltern sind nicht mit ihrem vollen Gehalt unter Alg2 für ihre Stiefkinder heranzuziehen, da die nach geltendem Recht gar nicht unterhaltsberechtigt sind und oftmals zudem noch vorrangig andere Unterhaltsberechtige da sind,- z. B. eigene Kinder aus erster Ehe / Beziehung, also lebliche des...
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