Wenn einem Hartz- IV Empfänger, zu Unrecht oder zu Recht (Entscheidung fällt ja das Gericht), möglicher Sozialbetrug vorgeworfen wird, also die Arge bereits Anzeige erstattet hat, muss dann der Antragsteller noch im genannten Fall, Unterlagen der Arge vorlegen, die sie weiterhin mit Verweis auf...