Hallo, Gibt es immer noch die sonderregelung: Maßnahmen zur Senkung der Wohnungskosten werden in der Regel nicht verlangt bei A) schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern der Schweregrad der Behinderung insbesondere einen Umzug unmöglich macht B) über 60 Jahre alten Hilfeempfänger nach...