Zur Gewährung von SGB II - Leistungen ist notwendig, daß ein Antrag gestellt wird, dies kann mündlich, per Fax oder sonstwie erfolgen. Wenn ein Antrag statt bei der Behörde beim Gericht erfolgt, besteht kein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes. SG D Beschluss - 24.08.2005 - S 35 AS...