s17as

  1. Martin Behrsing

    S17AS 167/05 ER SG Duisburg 12.07.2005 zu § 9 Abs. 5 SGB II

    Leitsätze: Im Regelfall reicht eine Glaubhaftmachung oder zweifelsfreie Versicherung aus, um die gesetzliche Vermutung des § 9 Abs. 5 zu widerlegen.
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