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  1. hartaber4

    Kein Geld für Rechtsliteratur/SGB II

    LSG Sachsen-Anhalt zu Hartz IV: Kein Geld für Rechtsliteratur Der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II begründete sein Anliegen damit, dass er juristischer Literatur bedürfe, um sich gegen Sanktionen und Eingliederungsvereinbarungen zur Wehr setzen zu können. Doch weder das Amt noch die...
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