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Heizkosten sind im Regelfall in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, auch wenn sie als Unangemessen und mehr als die Pauschale angesehen werden
Sozialgericht Oldenburg
Aktenzeichen: S 47 AS 259/05 ER
Datum der Entscheidung: 14.08.05
Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II
Entscheidungsart: Beschluss...
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