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Hartz-IV-Empfänger bekommen die Nebenkosten ihrer Wohnung erstattet. Dabei dürfen die Gemeinden aber keine Pauschalen zu Grunde legen. Vielmehr sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, hat jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Fall...
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