massnahmentraeger

  1. M

    Aufkärungspflicht Massnahmenträger?

    Hallo Allerseits, sind Massnahmenträger zur Aufklärungspflicht nach den §§ 13 und 14 SGB I verpflichtet, oder hat ein Teilnehmer der in der Massnahme schon drin steckt kein Recht mehr auf die Aufklärungspflicht? LG MM
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