Die "LEBENSHILFE" führt Musterklagen wg. dieser Angelegenheit. Ergebnisse unterschiedlich, eher zugunsten Lebenshilfe.
Argumentation in 2.3 könnte passen für Abzug wg. Krankenhausaufenthaltes (35 % - 120,75; Rest: 224,25). Ausserdem führt Kkhs.-Aufenthalt zu Mehrbedarfen: Bekleidung, Hygiene...