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    BGH-Urteil Internet gehört zur Lebensgrundlage

    Ohne Web und E-Mail geht es nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Nun können Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn das Netz ausfällt. mehr... [ Forum ] Anlass ist die Klage eines Privatmanns. Dessen Provider...
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