Wie uns heute bekannt wurde, lässt die ARGE Bonn bei einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X keine Rechtsmittel zu. Ich glaube, dass wird so richtig Ärger nächste Woche geben, da ich vorhabe dies öffentlich zu machen und auch direkt an die übergeordnten Stellen zu leiten. Im Anhang der Bescheid