künstlersozialversicherung

  1. edy

    Webdesigner dürfen in Künstlersozialversicherung

    Seit 2002 kämpfte eine Webdesignerin um ihre Aufnahme in die Künstlersozialkasse, jetzt hat sie gewonnen: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Berufsbild Webdesigner durch eine eigenschöpferische-gestalterische Tätigkeit geprägt und deswegen mit Grafikern und Layoutern vergleichbar...
Zurück
Oben Unten