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SG Speyer S 1 ER 161/06 AS: a) Kindesunterhaltsnachzahlung ist nach der Zuflusstheorie Einkommen und nicht Vermögen. Nach §§ 2 Abs. 3 und 2b Alg II-VO auf einen künftigen angemessenen Zeitraum aufzuteilen. b) § 9 Abs. 5 SGB II ist nicht für den Einkommensübertrag von Einkommen minderjähriger...
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