Hallo Leute, habe am WE die Ablehnung auf meinen Antrag auf Übernahme der Kabelfernsehgebühren von der Jobcenter bekommen. Ich zitiere: Die Übernahme der Kabelfernsehgebühren wird zusätzlich vom SGB II nicht erfasst, sodass eine Übernahme der Kosten als abweichende Erbringung von Leistungen nicht...