Hi, im jüngsten BSG-Urteil wurde im Zusammenhang von Wohnungseigentum festgelegt, dass in 1-Personen Haushalt 60 qm und für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft jeweils 20 qm angemessen seien. Macht z.B. bei einem Ehepaar mit 1 Kind 100 qm. Nach derzeitiger Praxis werden einer solchen...