08. Januar 2008 | Die für das Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständigen Behörden müssen eine Leistungskürzung grundsätzlich exakt beziffern. Geht aus einem Kürzungsbescheid nicht eindeutig hervor, wie hoch die Leistung künftig ist und auf welcher Rechtsgrundlage das ALG II gekürzt wird, ist der...