hartzivanspruchs

  1. Aras

    Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs

    Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf Die 10. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Arbeitslosengeld II* Anspruch anzurechnen ist. Urteil vom 18.10.2012 - Az.: S 10 AS 87/09 - noch nicht rechtskräftig Link
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