Besteht die Möglichkeit, dass die von der Sozialbehörde anerkannte Arbeitsmittelpauschale von 5,20 € bei einer Klage vom Gericht nicht mehr berücksichtigt wird und damit eine geringere Grundsicherung im Alter berechnet wird, da es sich bei der Arbeitsmittelpauschale um eine Kann-Bestimmung handelt?