Es geht um die Zeit zwischen zwei ALG II - Anträgen, d.h. für eine Zeitdauer von rund 8 Monaten nach dem ersten Bewilligungsabschnitt hätte dem Antragsteller ergänzendes ALG II zugestanden. Leider hat er versäumt. den von der Jobcenter kurz vor Ablauf des ersten Bewilligungabschnittes zugesandten...