erwerbsfähigen

  1. E

    Ungleichbehandlung zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbs

    Hauptrichtung der Sozialhilfereform ist auch die Einschränkung der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt auf nicht erwerbsfähige Bedürftige. Erwerbsfähige Bedürftige und Langzeitarbeitslose erhalten dagegen bei Sozialhilfebedürftigkeit ab dem 01.01.2005 die Leistung des Arbeitslosengeldes II nach dem...
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