Anlage I zum Mietvertrag Namensschilder Der Vermieter wird auf Kosten des Mieters Namensschilder für die Briefkasten- und/oder Klingelanlage beschaffen. Der Mieter ist NICHT befugt, Namensschilder seiner Wahl anzubringen, dies gilt für das gesamte Haus (Briefkästen, Türen etc.). Im Rahmen des...