27.03.2006 BGH: Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich...
Bundesgerichtshof ,Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-10-20&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&nr=34657&pos=22&anz=28&Blank=1.pdf
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