na,ich weiß nicht? Gemäß Art. 4, 15, 53 und 58 des Römischen Statut beantrage ich die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen und den Erlaß der Haftbefehle gegen Personen wegen schweren Verbrechen, die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegen, und in Art. 6 a, b, c und 7 a, b, c, e...