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16.03.2005 - Kein Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB XII bei Anspruchsberechtigung nach SGB II - Berücksichtigung ungeklärter Erwerbsfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz. Bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit ist es in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem...
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