SGB XII §§ 19 III, 61 I 1, 61 II 1, 82 ff., 90 Der Anspruch auf Hilfeleistungen zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe hängt unter anderem davon ab, ob der Hilfesuchende seinen sozialhilferechtlichen Bedarf aus seinem eigenen und dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden...