energierückstän

  1. Martin Behrsing

    SG Düsseldorf S 29 SO 49/05 ER 03.11.2005 Energierückstän

    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Antragsteller ab sofort wieder Energielieferungen von einem Versorgungsunternehmen erhält. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen...
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