Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Ag) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Köln vom 08.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Ag trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin (Ast) auch im Beschwerdeverfahren.
Gründe:
Die zulässige Beschwerde der Ag ist unbegründet.
Im Ergebnis...
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