energiekostenrückstände

  1. E

    L 12 B 15/05 AS ER Energiekostenrückstände

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Ag) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Köln vom 08.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Ag trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin (Ast) auch im Beschwerdeverfahren. Gründe: Die zulässige Beschwerde der Ag ist unbegründet. Im Ergebnis...
Zurück
Oben Unten