Nachfolgendes habe ich in der Apotheken Rundschau gelesen: ****** Eingeschränkte Tarifwahl bei Arbeitslosengeld: Gesetzlich Versicherte, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden - etwa Bezieher von Arbeitslosengeld - , können manche Tarife nicht wählen, zum Beispiel solche, für...