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Ich habe am 02.11.2017 beim Sozialgericht aufschiebende Wirkung beantragt: Heute bekam ich vom Sozialgericht folgendes Schreiben (siehe Anhang) Ich soll also die Eilbedürftigkeit begründen! - Habe ich das nicht bereits getan? Wie sollte ich jetzt weiter verfahren?
Hallo Zusammen! Bevor ich mich nun hinsetze und anfange zu basteln, eben kurz hier die Frage, ob jemand die zündende Darstellung der Eilbedürftigkeit bei Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Anordnung) parat hat. Es geht um meine KdU in WG, die Richterin ist mir nach wie vor...
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