Die Bezeichnung "Lebensgefährte" im allgemeinen Sprachgebrauch dürfte der Bezeichnung als "Partner in eheähnlicher Gemeinschaft" nicht notwendig gleichkommen.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=25948&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=