eheälg

  1. vagabund

    mal ein ganz anderer Aspekt zur eheäLG

    Der Status "verheiratet" ist klar definiert, ebenso "geschieden" und "eingetragene LP". Es sind die Rahmenbedingungen eindeutig im Gesetz definiert und man kann freien Willens wählen, wann man heiratet oder sich scheiden läßt. Nur die "eheäLG" wird wie Kaugummi behandelt und einem per...
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