Beschluss LSG NRW 23.5.07, L 19 B 46/07 AS ER: Zwar hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 7 Abs. 3a Kriterien aufgestellt, wann ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet wird. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber...