dienstanw

  1. B

    bitterer Auszug aus den Dienstanw. "Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen"

    Wenn das auch die Sozialrichter unterstützen, verschafft es dem JobCenter Narrenfreiheit, auch Selbstständige beliebig in Maßnahmen unterzubringen, egal ob die Hilfebedürftigkeit dadurch vergrößert wird! :icon_kotz: "Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16c Abs. 2 SGB II ist für eine/n...
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