Liebe Leute,
ich habe im Frühjahr in selbstständiger Autorentätigkeit ein relativ hohes Einkommen erzielt, dies auch umgehend der Jobcenter Köln mitgeteilt. Daraufhin wurde gegen mich ein nach §48 1 Satz2 SGB X ein "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" eingeleitet, der unter anderem die Rückzahlung...