behandlungsterminen

  1. K

    Wenn Meldetermine mit ärztlichen Behandlungsterminen kollidieren

    Soweit mir bekannt ist (was allerdings nichts heißen will, da Sozialrecht nicht mein Fachgebiet ist) gilt man ur für einen einzigen Fall des Melde"versäumnisses" als entschuldigt, - wenn man zum Termin AU ist. ABER, - was sagt dazu der Gesetzgeber bzw. diverse Sozialgerichte, wenn ein Termin...
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