Soweit mir bekannt ist (was allerdings nichts heißen will, da Sozialrecht nicht mein Fachgebiet ist) gilt man ur für einen einzigen Fall des Melde"versäumnisses" als entschuldigt, - wenn man zum Termin AU ist. ABER, - was sagt dazu der Gesetzgeber bzw. diverse Sozialgerichte, wenn ein Termin...