Zunächst berechtigte der verweigerte sofortige Hausbesuch den Antragsgegner nicht zur Ver-sagung der Leistungen nach § 66 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Erstes Buch (SGB I). Der Antragsgegner hat schon versäumt, das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemein-schaft zu ermitteln. Er hat den...