Prozess muss nicht mit Lebensversicherung finanziert werden
Koblenz (dpa) - Eine Lebensversicherung muss nicht zwangsläufig zur Finanzierung eines Prozesses gekündigt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) in einem bekannt gewordenen Beschluss...