Hallo.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, haben Krankenkassen gem. §§ 13, 14, 15 SGB I eine Auskunfts,- Beratungs,- und Aufklärungspflicht.
Was ist aber, wenn sie dieser Pflicht nicht wahrheitsgemäß, lückenlos oder fehlerfrei nachkommen und dies in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt...