Bei Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten mit MAE hat zuvor eine eingehende Rechtsfolgenbelehrung die eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend ist zu erfolgen. Zudem hat vor Erlass des Sanktionsbescheides eine Anhörung nach § 24 SGB X zu erfolgen. Wenn diese Vorausetzungen...