Rechtsprechung 30.11.2005
Das Kindergeld volljähriger Kinder ist auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen.
Dies gilt auch dann, wenn das Kindergeld tatsächlich an das Kind ausbezahlt wird.
Die Antragstellerin wehrte sich mit ihrem bei dem Sozialgericht Köln anhängig gemachten Antrag auf...