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Ein Stromkonzern ist nicht berechtigt,die künftige Lieferung von Strom von der Begleichung aller offenen Stromschulden aus der Vergangenheit abhängig zu machen.
Die Kommune als Eigentümer des Stromversorgers ist daher dazu verpflichtet, eine unverhältnismäßige Stromsperre aufzuheben und dafür...
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