Der Bescheid vom 30.06.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2005 sowie der Bescheid vom 23.11.2005 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen sondern als Zuschuss zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten...
Klasse Mümmelnine,
das lässt doch hoffen und entschädigt vielleicht ein wenig für all den Stress der vergangenen Zeit.
Man hört nicht sehr viel über verlorene Gerichtsverfahren, es scheint so zu sein, dass sehr viele Gerichte zugungsten der ALG II-Empfänger entscheiden. Wen wunderts, bei so...
SG Mainz v. 29. 06. 2005 S 10 ER 61/05 AS
aufschiebende Wirkung des Widerspruches wegen § 31 SGB II wird angeordnet.
man beachte
Dies ist doch eine gute Voraussetzung für das Hauptverfahren wegen der Widerlegung der BG
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