58iger

  1. Solanus

    Frage zur 58iger Regelung, ALG unter erleichteter Bedingung

    Eine Bekannte von mir ist seit 2011 im "Genuss" der erleichterten Bedingung zum ALG II nach §428 SGB III Abs. 1. (1948 geboren) Damals wurde eine Vereinbarung unterschrieben und zu den Akten genommen. Kann diese Regelung/Vereinbarung von Seiten des JC einseitig aufgehoben werden?
  2. F

    58 iger Regelung und Erreichbarkeit

    Bin in Bezug auf genannte Regelung etwas verwirrt. Gibt es sie noch - und wenn ja, in welcher Form? Falls ja, spielt das Thema Erreichbarkeit da mit rein?
  3. uelekken

    die 58-iger

    ...mal ein kleiner zwischenbericht: Dieses ist zwar "nur" ein FORUM für die über 50-jährigen, aber ein meilenstein in der sache ist das 58. lebensjahr. >MARTIN hat "sicher viel zu tun" - meiner bitte, einen besonderen TITEL >für die 58-iger zu etablieren, ist er bisher leider nicht...
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