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Ich halte es für sinnvoll, sich nochmal dieser Entscheidung zu befassen. Deshalb pinne ich das hier nochmal, weil man sich zukünftig bitte auch auf diese Entscheidung stützen sollte. Dies ist nämlich gar nicht so bekannt, dass das BVerfG hier noch eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen...
Gibt es Zweifel an der Bedürftigkeit, etwa wegen möglicher Einkünfte oder einer angeblichen Lebensgemeinschaft, so muss die Behörde diese so konkret darlegen, dass der Antragsteller sie auch ausräumen kann. Nur auf Grund von Mutmaßungen darf eine Leistung, die der Existenzsicherung dient...
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