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    Az.:L1 KR 54/04 LSG Rheinland Pfalz Krankengeld

    Az.:L 1 KR 54/04 LSG Rheinland Pfalz vom 19.12.2005 Krankenkasse muss auch bei Beitragsrückstand zahlen Mainz (dpa) - Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, hat auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er mit seinen Beiträgen im Rückstand ist. Das entschied das...
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