Az.:L 1 KR 54/04 LSG Rheinland Pfalz vom 19.12.2005 Krankenkasse muss auch bei Beitragsrückstand zahlen Mainz (dpa) - Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, hat auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er mit seinen Beiträgen im Rückstand ist. Das entschied das...