S 21 AS 491/05 SG Chemnitz vom 12.01.2006 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten Tatbestand: Die Beteiligten streiten im Rahmen der Rechtmäßigkeit eines ergangenen Arbeitslosengeld II-Bescheides, ob der Klägerin Leistungen im Rahmen der...