Zur Angemessenheit von Heizkosten. Die Heizkosten in Anlehnung an die Wohngeldverordnung zu berechnen ist nicht mehr Zeitgemäß. Bereits in der Fassung des § 6 Absatz 1 der WogV vom 25.5.1988 wurde ein Pauschalbetrag von 1,60 DM (0,82 €) je m² und Monat veranschlagt Dies verdeutlicht, dass...